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BGH, 28.04.2015 - 5 StR 92/15 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Tragung der Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin durch seine Revision entstandenen notwendigen Auslagen durch den Beschwerdeführer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Tragung der Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin durch seine Revision entstandenen notwendigen Auslagen durch den Beschwerdeführer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98
"Lügendetektor" völlig ungeeignet - BGH schließt polygraphische …
Auszug aus BGH, 28.04.2015 - 5 StR 92/15
Ergänzend bemerkt der Senat, dass die durch den Beschwerdeführer erhobenen Verfahrensrügen sämtlich auch offensichtlich unbegründet wären (vgl. auch BGHSt 44, 308, 327 f.).